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Gebühren


Gebührenordnung der Musikschule Marktbreit und Umgebung 1981 e.V.
(gültig ab 1. September 2018)

  Mitgliedsbeitrag  
Mitgliedschaft im Verein 15,00 €  
  Instrumentalbelegung  
Elementare Musikpädagogogik 190,00 €  
Einzelunterricht 60 Minuten 1.150,00 €  
Einzelunterricht 45 Minuten 875,00 €  
Einzelunterricht 30 Minuten 650,00 €  
2er Gruppenunterricht
30 Minuten
398,00 €  
3er Gruppenunterricht
30 Minuten
285,00 €  
Chor (ab 10 Kinder) 60,00 €  
Ensemble ohne Einzelunterricht 115,00 €  
Ensemble (als Zweitfach) kostenfrei  
 
Ermäßigungen:
2. Kind 10%  
3. Kind 20%  
4. Kind 30%  
Mehrfachbelegungen 10%  
Ensemble (als Zweitfach) kostenfrei  
Unterricht kann nur an Vereinsmitglieder erteilt werden. Zur Mitgliedschaft im Verein sind nur volljährige natürliche Personen und juristische Personen zugelassen. Die Mitgliedschaft Minderjähriger wird durch die Mitgliedschaft deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten erworben.

Für Schüler die keinen Hauptwohnsitz in der Verwaltungsgemeinschaft haben wird zu den oben ausgewiesenen Unterrichtsgebühren ein Aufschlag von 20% berechnet.

Für Geschwister sowie jedes weitere Unterrichtsfach wird eine Ermäßigung in Höhe von 10 % gewährt. Die Ermäßigung erfolgt auf den betragsmäßig geringsten Gebührensatz.

Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren und beziehen sich auf ein Schuljahr. Sie werden jährlich oder in vier Teilbeträgen zur Zahlung fällig (durch Einzugsermächtigung), und zwar am 15.11., 15.01., 15.04. und am 15.07 des Unterrichtsjahres. Bei fehlerhaften Angaben im SEPA-Mandat bzw. bei Nichtdeckung des Kontos bei Einzug wird eine Rücklastgebühr in Höhe von 10.- Euro zuzüglich der Fälligkeitssumme berechnet.

Das Schuljahr beginnt und endet mit dem Schuljahr der öffentlichen Schulen. Ferien- und Feiertagsregelungen der allgemeinbildenden Schulen gelten in gleicher Weise. Instrumentalunterricht wird einmal wöchentlich erteilt. Die genaue Zeit wird den Eltern und Schülern rechtzeitig zum Schuljahresbeginn von den jeweiligen Lehrkräften mitgeteilt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Unterrichtstag, eine bestimmte Unterrichtszeit oder eine bestimmte Lehrkraft besteht nicht.

Es wird eine Probezeit von 10 Unterrichtseinheiten ab Unterrichtsbeginn vereinbart. In der Probezeit kann der Schüler / die Schülerin mit sofortiger Wirkung schriftlich abgemeldet werden. In diesem Falle werden nur die angefallenen Unterrichtseinheiten berechnet.

Die Anmeldung zum Unterricht gilt für ein Schuljahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, wenn nicht bis zum 30. Juni eines Jahres schriftlich gekündigt wird. Abmeldung während des Schuljahres ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Von den Schülern verursachte Unterrichtsausfälle begründen keinen Anspruch auf Ersatz oder Rückzahlung der Unterrichtsgebühren. Versäumt ein Schüler unverschuldet (Krankheit u.ä.) den Unterricht, werden die Gebühren auf Antrag und nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung für jeden vollen Monat der Abwesenheit zurückgezahlt.

Fallen Unterrichtsstunden durch Krankheit oder unvermeidliche Verhinderung der Lehrkräfte ersatzlos und mindestens vier Mal hintereinander aus, wird die Gebühr für die ausgefallenen Unterrichtsstunden zurückerstattet.

Bei unvorhersehbarem Unterrichtsausfall durch höhere Gewalt (z.B. Unwetterwarnung, witterungsbedingte Unterrichtsabsage des Bayerischen. Kultusministeriums für die allgemein bildenden Schulen) wird keine Gebührenermäßigung oder Gebührenrückerstattung gewährt.

Eine Aufsichtspflicht seitens der Musikschule besteht nur während der reinen Unterrichts- bzw. Veranstaltungszeit.

Die Gebührenordnung kann hier... (Gebührenordnung) heruntergeladen werden.

 
Impresssum © 2010-2014 Musikschule Marktbreit und Umgebung 1981 e.V. Letzte Änderung: 09.04.2018